Steuervorteil durch Handwerkerleistung für Insektenschutzgitter-Einbau

| Wissenswertes

Und? Ist Ihre Steuererklärung für 2016 schon in Vorbereitung? Nicht mehr lange, und das Jahr ist beendet. Genau die richtige Zeit, zu überlegen, wie die Steuerlast reduziert und gleichzeitig Geld sinnvoll ausgegeben werden könnte.

Zum Beispiel mit dem Einbau von Pollen- oder  Insektenschutzlösungen an Fenstern, Türen oder Lichtschächten. Denn einen Teil der Rechnung können Sie nutzen und bestimmte Beträge prozentual von Ihrer Einkommenssteuer abziehen lassen. Wie? Das verraten wir Ihnen gerne.

Voraussetzungen für Vorteile bei Ihrer Einkommenssteuer

Um 20 Prozent der bezahlten und erbrachten Handwerkerleistungen direkt von der Einkommenssteuer in Abzug zu bringen (maximal 1.200 Euro Steuerreduzierung von höchstens 6.000 Euro Handwerkskosten), müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Sie haben den Auftrag als Privatperson erteilt.

2. Die Handwerkerleistung – in unserem Fall der Einbau von Insektenschutzgittern – ist für das von Ihnen selbst bewohnte Zuhause durchgeführt worden. Die Maßnahme dient also der Renovierung oder Verschönerung Ihres eigenen Daheims. Das gilt auch für die Residenz in einem Senioren- oder Pflegeheim.

3. Handwerkerleistungen müssen in einer bereits bewohnten Immobilie stattfinden, um steuerlich geltend gemacht werden zu können. Bei einem noch unbewohnten Neubau ist das nicht möglich.

4. In die Berechnung gehen die Arbeitsleistung, also der Stundenlohn der Handwerker (unserer Monteure) sowie Fahrtkosten ein (unsere Pauschale für An- und Abfahrt und Montage), inklusive Mehrwertsteuer, jedoch keine Materialkosten. Die abzugsfähigen Kosten müssen dafür als einzelne Position aufgeführt werden (das machen wir immer in den von uns ausgestellten Rechnungen, unterhalb des Gesamtbetrags, bei den Hinweisen).

5. Die Rechnung muss nachweislich bezahlt worden sein. Vom Finanzamt anerkannt sind diesbezüglich Überweisungsbeleg oder Kontoauszug, Barzahlung dagegen nicht.

Alles klar? Dann nichts wie ran an die Steuererklärung – und die Auftragserteilung! Dann lohnt sich die Investition gleich zweifach: steuerlich und gesundheitlich. Weitere Infos zum Thema finden Sie beim Handwerksblatt.

Viel Erfolg bei Ihrer Steuererklärung wünscht Ihnen das Team der RSD Systeme GmbH Dorsten!

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